Zur Beleuchtungsanlage zählen: Hauptscheinwerfer, Heckleuchten, Bremsleuchten, Rückfahrscheinwerfer, Blinkleuchten, Nebelschlußleuchte, Kennzeichenleuchte und Innenleuchte. Die Instrumentenbeleuchtung wird im Kapitel "Armaturen" behandelt.
Glühlampen verschleißen mit der Zeit. Etwa alle 2 Jahre sollten sie deshalb ausgewechselt werden, auch wenn sie noch intakt sind. Dies gilt nicht für Halogenlampen, wie sie zum Beispiel in den Hauptscheinwerfern verwendet werden. Sie halten normalerweise wesentlich länger als herkömmliche Glühlampen und müssen erst bei einem Defekt gewechselt werden. Eine Glühlampe mit verminderter Leuchtkraft erkennt man auch an schwarzen Ablagerungen auf dem Glaskolben.
Vor dem Auswechseln einer Glühlampe Schalter des betreffenden Verbrauchers ausschalten. Achtung: Glaskolben nicht mit bloßen Fingern anfassen. Der Fingerabdruck würde verdunsten und sich - aufgrund der Wärme - auf dem Reflektor niederschlagen und diesen erblinden lassen. Grundsätzlich Glühlampe nur durch eine gleiche Ausführung ersetzen. Versehentlich entstandene Berührungsflecken mit sauberem, nicht faserndem Tuch und Alkohol oder Spiritus entfernen.
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Leuchtweitenverstellung der Scheinwerfer
Leuchtweitenverstellung der Scheinwerfer
Um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu
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werden.
0. 1 oder 2 Personen auf den Vordersitzen
-. 3 Personen1. 4 Personen2. 4 Personen + zulässige Höchstl ...
Ventilsitz einschleifen
Bei einwandfrei bearbeiteten Ventilsitzringen und neuen Ventilen ist das
Einschleifen der Ventilsitze im Zylinderkopf nicht unbedingt erforderlich.
Die Ventile dürfen nur mit feinkörniger Schleifpaste eingeschliffen
werden. Für die notwendigen Drehbewegungen wird ein Gumm ...